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**BAUTRÄGER AUFGEPASST**BAUGRUND mit Abrissobjekt in STOCKACH**

**BAUTRÄGER AUFGEPASST**BAUGRUND mit Abrissobjekt in STOCKACH** (Grundstücke Stockach)

Anbieter kontaktieren
Grunddaten

Land:

DEU

PLZ:

78333

Ort:

Stockach

Preise

Vermittl.-Provision:

Käuferprovision 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.)

Flächen

Grundstücksfläche:

670,00 m²

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 736

Bildergalerie
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Objektbeschreibung

**EIN BAUGRUND IN STOCKACH, DEM TOR ZUM BODENSEE**

Aktuell und im Alleinauftrag, wurden wir von unserer Mandantschaft damit beauftragt, eine künftige Nutzung deren Eigentums in 78333 Stockach zu realisieren.

Sie sind interessiert? Prima, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.


Bei dem betreffenden Objekt handelt es sich um ein nahezu ebenerdiges Baugrundstück in einer Größe um die 670m², welches sich in 78333 Stockach befindet und derzeit mit einem EFH (älteres Fertighaus) bebaut ist, in dem die Eigentümer derzeit noch selbst leben.

Gelegen ist das Objekt in einem Allgemeinen Wohngebiet, für das der Bebauungsplan "Reiser - Nellenburger - Weg - Breitle" maßgeblich ist.

Hier der Link zum Bebauungsplan:

https://www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

Die Voraussetzung für weitere Informationen in dieser Angelegenheit, sowie eine Kooperation der Immobilieneigentümer mit einem Partner aus der Baubranche, wäre neben einer Provisionszusicherung des Interessenten an uns als vermittelnder Makler, dass diese bei einer neuen Bebauung an der Neuimmobilie beteiligt werden (Z.B. Übertrag eines Sondereigentums, bzw. einer DHH...), die eine Grundgröße von 3-4 Zimmern im EG aufweisen sollte und dann entweder von den Herrschaften selbst bewohnt oder vermietet wird.

Sämtliche Möglichkeiten eines solchen Übertragungsgeschäfts des Grundstücks an den Baupartner wären dabei denkbar (etwa der Grundstücksübertrag gegen Erhalt eines Immobilienanteils an der neuen Immobilie +/- Ausgleich, reiner Grundstücksverkauf...) und möglich.

Insofern Sie an einer solchen Kooperation interessiert sein sollten, freuen wir uns auf eine Rückmeldung von Ihnen.

Lage

Nahe aller notwendigen Versorgungseinrichtungen gelegenes, bebautes Grundstück. Ruhige Lage innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes mit überwiegender EHF, DHH und MFH Bebauung. Voll erschlossen, bebaubar nach Bebauungsplan.

Sonstiges

Der mit einem älteren Fertighaus bebaute Grund wird als Abrissobjekt, zur Neubebauung verkauft.

Karte & Umgebungs-Informationen
Weitere Immobilien-Exposé Informationen durch Immobilienfrontal

Der Kreis, dem dieses Objekt zugeordnet ist lautet Landkreis Konstanz. Auf der Seite Stockach sind einige weitere Immobilienanzeigen zu finden. Die Überschrift zu diesem Immobilien-Objekt ist **BAUTRÄGER AUFGEPASST**BAUGRUND mit Abrissobjekt in STOCKACH**. Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein hat dieses Objekt inseriert.


Zuordnung zum Kategorie-Baum: Baden-Württemberg.


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Synonyme zur Suche Stockach Grundstücke:

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TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Mobil:

0172 - 2162407

 

 

Maklerwebsite:

Maklerwebsite aufrufen

 

 

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/