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**3,5 Zimmer, schick, gemütlich und renoviert**GARAGE optional**

**3,5 Zimmer, schick, gemütlich und renoviert**GARAGE optional** (Wohnungen Büsingen am Hochrhein)

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Grunddaten

Land:

DEU

PLZ:

78266

Ort:

Büsingen am Hochrhein

Etage (im Haus):

1

Preise

Kaltmiete:

950,00 €

Warmmiete:

1.250,00 €

Nebenkosten:

300,00 €

Stellplatz (Miete):

50,00 €

Garage (Miete):

110,00 €

Flächen

Wohnfläche:

76,00 m²

Nutzfläche:

8,00 m²

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 791

Heizungsart:

Zentralheizung

Boden:

Parkett

Bad:

Fenster

Küche:

EBK

Garagen (Anz.):

1

Zimmer:

4

Schlafzimmer:

2

Badezimmer:

1

Baujahr:

1984

nur Nichtraucher:

1

Haustiere erlaubt:

1

Energiepass

Art:

Verbrauch

Gültig bis:

2032-03-04

E-Verbrauchskennw.:

96.00

EP inkl. Warmwasser:

ja

Wertklasse:

C

Baujahr:

2010

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Bildergalerie
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Objektbeschreibung

**SCHICK, GEMÜTLICH, FRISCH RENOVIERT UND MIT EBK, BALKON, UND KELLER**

Greifen Sie zu, denn zur Vermietung steht hier eine gerade frisch renovierte, herrlich helle 3,5 Zimmer Mietwohnung mit diversen Extras.

Sie sind interessiert? Prima, Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.

Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.

In einem gepflegten, kleinen Mehrfamilienhaus in der Griesstraße von Büsingen gelegen, können Sie sich hier über eine pfiffig geschnittene und gepflegte 3,5 Zimmerwohnung, samt einiger netten Zusatzdetails freuen.
Aber sehen Sie selbst!!

Ausstattung

Das Objekt in Kürze:
3,5 Zimmerwohnung im 1.OG// gerade frisch renoviert// mit Balkon und Keller // Einbauküche mit Balkonaustritt // großes, helles Wohnzimmer mit Balkonaustritt// Außenrollläden //Deutscher Festnetzanschluss UND Schweizer Kabelanschluss für Internet, TV und CH Telefon// Wannenbad mit Fenster// Gäste WC// Abstellraum in der Wohnung// Eingangsdiele// 2 separate Schlafzimmer// Zukunftssichere Wärmeversorgung des Hauses durch Büsingens modernes Bio -Nahwärmekraftwerk OHNE Öl oder Gas// Eigene Waschmaschine im Waschkeller// teils Parkett, teils Fliesen//...
Wenn gewünscht, kann für zusätzliche 110.- CHF je Monat vor dem Haus eine Garage, inklusive eines davor liegenden Stellplatzes UND/ODER ein einzelner Stellplatz zu 50.- CHF je Monat angemietet werden.

Lage

Die gerade frisch renovierte und charmant geschnittene, 3,5 Zimmerwohnung, befindet sich im 1. OG eines gepflegten und voll unterkellerten Mehrfamilienhauses nahe des Ortskerns von Büsingen.
Das Bürgerhaus samt Post, der Sparkasse einer Zahnarztpraxis, diversen kleineren Geschäften und Restaurants, sowie dem Kindergarten und der Grundschule befinden sich, genau wie die Bushaltestellen Richtung Deutschland und der Schweiz, in nächster Nähe.
Schaffhausen, Zürich, Winterthur, aber auch Gailingen, Gottmadingen, Singen/Hohentwiel, sowie der Bodensee mit seinen schicken Seegemeinden sind von hier aus bequem und in Kürze zu erreichen.
Ein perfekter Standort also, der nicht nur durch die zusätzlichen Steuervorteile absolut lebenswert ist.

Sonstiges

Zum Einzug gewünscht ist eine jeweilige Mietkaution von 3 Monatsmieten, sowie die Vorlage der üblichen Bewerbungsunterlagen, Haustiere bitte nach Absprache.
Die Vermietung erfolgt unbefristet und auf Wunsch der Vermieter per Staffelmiete, die eine jährliche Mieterhöhung von 45.- CHF (nur für die Wohnung) vorsieht.
Gern übersenden wir Ihnen zu diesem Angebot weitere Informationen und führen mit Ihnen auf Wunsch eine Besichtigung des Objektes durch.
Rufen Sie uns doch gern einmal an!


Karte & Umgebungs-Informationen
Weitere Immobilien-Exposé Informationen durch Immobilienfrontal

Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **3,5 Zimmer, schick, gemütlich und renoviert**GARAGE optional**. Dieses Exposé ist der Kategorie Büsingen am Hochrhein zugeordnet. Die Immobiliensuche nach günstigen Immobilien führt viele weitere Objekte unter Baden-Württemberg. Eine Kontaktanfrage zum Anbieter unter folgender Adresse: TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein.


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Firmenlogo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Mobil:

0172 - 2162407

 

 

Maklerwebsite:

Maklerwebsite aufrufen

 

 

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/