** BAUEN MIT 1 A RHEINBLICK IN BÜSINGEN** (Grundstücke Büsingen am Hochrhein)
Land:
DEU
PLZ:
78266
Ort:
Büsingen am Hochrhein
Kaufpreis:
639.000,00 €
Vermittl.-Provision:
Käuferprovision 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.)
Grundstücksfläche:
789,00 m²
Ihre Objektnr.:
Angebot 796
**BAUEN MIT RHEINBLICK, EINMALIG**
**Lassen Sie sich dieses exklusive Angebot nicht entgehen**
In Büsingen und unmittelbar am Rhein gelegen, haben Sie hier die einmalige Möglichkeit, sich eines der letzten Baugrundstücke mit Rheinblick zu sichern.
Greifen Sie zu und verwirklichen sich Ihren Wohntraum auf diesem südlich ausgerichteten, 789 m² großen Sonnengrundstück, das einen beeindruckenden Blick auf den Rhein in Büsingen bietet.
Sie sind interessiert? Prima, Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.
DER BAUPLATZ IM ÜBERBLICK:
Mittelgradig hanglagig, an der Wieslestraße nahe des alten Ortskerns von Büsingen gelegen, wartet hier eines der letzten Rheinblickgrundstücke auf seine neue Bestimmung.
Gen Süden ausgerichtet, mit einem stattlichen Baufenster, samt sagenhaftem Blick auf den Rhein ausgestattet, wären hier diverse Varianten der Bebauung (Mehrfamilienhaus, EFH, Doppelhaus, Villa...) nach dem aktuell gültigen Bebauungsplan (Auf dem Gries und Wiesle) der Gemeinde Büsingen denkbar.
Die Eckdaten in Kürze: Allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahl GFZ: 0,35, Geschossflächenzahl GRZ: II (2).
Ein neues Zuhause mit Rheinblick, wäre das nichts für Sie?
Einzigartige Lage unmittelbar am Rhein, im alten Teil des Bioenergiedorfes Büsingen, nahe des Bürgerhauses, der Sparkasse, der Post, des kleinen Einkaufsladens, der Bushaltestelle Richtung Schaffhausen, Ramsen oder Gottmadingen, der Rheinmühle als gehobenem Büsinger Restaurant, dem Kindergarten samt U3 Bereich, der Grundschule mit angeschlossener Sporthalle, dem Rheinschwimmbad, und und und.
Die Schweiz, und damit Schaffhausen mit seinem berühmten Rheinfall, sind mit dem Stadtbus in weniger als 5 Minuten, zu Fuß entlang des wunderschönen Rheinweges in ca. 35 Minuten zu erreichen.
Der Bodensee, Radolfzell, Konstanz, Singen sowie Winterthur und Zürich, sind von hier aus ebenfalls bequem und in kurzer Zeit zu erreichen.
Die Leitungspläne der anliegenden Medien von der Wieslestraße aus liegen zur Ansicht vor.
Zudem wurde zugunsten des Baugrundstücks ein Leitungsrecht im Grundbuch des darunterliegenden Grundstücks (z.B. für Abwasser etc.) eingetragen.
Baulasten am Baugrundstück bestehen nicht.
Der Kreis, dem dieses Objekt zugeordnet ist lautet Landkreis Konstanz. Die Überschrift zu diesem Immobilien-Objekt ist ** BAUEN MIT 1 A RHEINBLICK IN BÜSINGEN** . Dieses Exposé ist der Kategorie Büsingen am Hochrhein zugeordnet. Das diesem Objekt zugeordnete Bundesland ist Baden-Württemberg.
Eine Kontaktanfrage zum Anbieter unter folgender Adresse: TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein.
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Synonyme zur Suche Büsingen am Hochrhein Grundstücke:
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TD Immobilienconsulting |
Thomas Deppe |
Junkerstraße, 64 |
78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein |
Telefax: |
07734 - 9359520 |
Mobil: |
0172 - 2162407 |
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Maklerwebsite: |
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Steuernummer: |
18014/35186 |
Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de |
Verbraucherinformation:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/