Baugrundstück mit Baugenehmigung für Einfamilien- oder Doppelhaus (Grundstücke Neunkirchen-Seelscheid)
Land:
DEU
PLZ:
53819
Ort:
Neunkirchen-Seelscheid
Kaufpreis:
220.000,00 €
Gesamtfläche:
540,00 m²
Grundstücksfläche:
540,00 m²
Ihre Objektnr.:
GNE53
Willkommen in Neunkirchen-Seelscheid, einem idyllischen Rückzugsort mit ländlichem Charme und hervorragender Anbindung an umliegende Städte. Hier bieten wir Ihnen ein attraktives Baugrundstück mit 540 m² Fläche – ideal für Ihr Traumhaus!
Das Grundstück liegt in einer ruhigen Wohngegend mit einer angenehmen Nachbarschaft. Geschäfte, Schulen und Freizeitmöglichkeiten sowie eine exzellente Infrastruktur in der Nähe machen den Standort besonders attraktiv.
Der Einzugstermin ist flexibel gestaltbar, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen. Nutzen Sie die Chance, Ihr persönliches Wohnprojekt in einer der begehrtesten Lagen der Region zu verwirklichen.
Wir freuen uns darauf, Ihnen bei einer Besichtigung die Vorzüge dieses Grundstücks zu zeigen und unterstützen Sie gerne bei der Realisierung Ihrer Wohnträume.
- 2 Vollgeschosse
- Doppel- oder Einfamilienhaus bebaubar
- Baugenehmigung ist schon vorhanden
- der Bau kann auch von einem Bauträger durchgeführt werden
Neunkirchen-Seelscheid ist der ideale Ort für Ihr Traumhaus, eingebettet in die sanfte Hügellandschaft des Bergischen Landes. Diese ruhige und charmante Gemeinde bietet eine perfekte Balance zwischen ländlichem Leben und urbaner Nähe, mit schneller Anbindung an Bonn und Köln, jeweils nur etwa 30 Autominuten entfernt.
Die Umgebung lädt zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein, ob Spaziergänge, Radtouren oder Wanderungen in den nahegelegenen Waldgebieten – ideal für Naturliebhaber und Familien. Die örtliche Infrastruktur sorgt mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und medizinischen Diensten für hohen Lebenskomfort.
In einer ruhigen Wohnlage gelegen, bietet das Grundstück eine hervorragende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und umliegende Städte. Hier können Sie Ihre Vorstellung vom perfekten Zuhause verwirklichen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und einem persönlichen Besichtigungswunsch an uns.
Gerne beraten wir Sie bei Kauf, Verkauf oder Finanzierung Ihrer Wunschimmobilie.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montags bis Freitags: 09.30 bis 18.00 Uhr
Samstags: 10.00 bis 14.00 Uhr
Gerne auch nach Vereinbarung.
Wir sind erreichbar unter: Telefon: 02241 959600
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Homepage: www.immomarkt-24.de
Ihr Makler mit Herz und Seele !
Der Kreis, dem dieses Objekt zugeordnet ist lautet Rhein-Sieg-Kreis. Die Überschrift zu diesem Immobilien-Objekt ist Baugrundstück mit Baugenehmigung für Einfamilien- oder Doppelhaus. Das hier aufgelistete Objekt kann bei der Immobiliensuche unter der Kategorie Neunkirchen-Seelscheid gefunden werden. Nordrhein-Westfalen lautet die geografische Oberkategorie zu dem vorliegenden Angebot.
Der Anbieter immomarkt24 Ansprechpartner Andre Bergmann, Markt 1 in 53721 Siegburg hat dieses Objekt inseriert.
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Neunkirchen-Seelscheid Grundstücke online, Grundstück Neunkirchen-Seelscheid, Grundstücksmarkt Neunkirchen-Seelscheid
immomarkt24 |
Andre Bergmann |
Markt 1 |
53721 Siegburg |
Telefon: |
+49 2241959600 |
Mobil: |
+49 15234127652 |
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Maklerwebsite: |
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Steuernummer: |
DE 335271494 |
Handelsregister: |
Amtsgericht Siegburg, 53719 Siegburg |
Handelsregister-Nr: |
16009 |
Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung durch den Rhein-Sieg-Kreis |
Verbraucherinformation:
Immomarkt24 UG Inh. André Bergmann Markt 1 53721 Siegburg Telefon: 02241/959600 Fax: 02241/959670 www.immomarkt-24.de info@immomarkt-24.de Vertretungsberechtigter: André Bergmann Berufsaufsichtsbehörde: Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung durch den Rhein-Sieg-Kreis Handelsregister: Amtsgericht Siegburg, 53719 Siegburg Handelsregisternummer: 16009 Berufskammer: IHK Bonn Steuer-Nr.: DE 335271494 Geschäftsbedingungen: Geschäftsbedingungen Unser Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Alle Angaben, die der Makler vom Verkäufer- bzw. von Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Sofern diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht. Die Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung verpflichtet zu Schadenersatz. Sollte das von uns genannte Objekt bekannt sein, so muss das unverzüglich innerhalb von 8 Tagen mit Quellenangabe mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Empfänger sich nicht auf frühere Kenntnis berufen. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche oder vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr sofort zu zahlen. Eine Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Dritter, aufgrund unbefugter Weitergabe des Angebotes durch Sie, einen Kaufvertrag abschließt. Die Maklergebühr ist beim Vertragsabschluss zahlbar. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartnern binnen zwei Jahren sind ebenfalls provisionspflichtig. Sofern Vertragsparteien den Vertrag rückgängig machen oder der Vertrag durch Anfechtung hinfällig oder geändert wird, bleibt die Maklergebühr für sämtliche Parteien in voller Höhe bestehen. Dasselbe gilt auch für eine nachträgliche Minderung des Kauf- Miet- oder Pachtpreises. Die Provisionspflicht besteht auch bei nachgewiesenen Zwangsversteigerungsobjekten. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Kommt an Stelle des von uns angebotenen Geschäftes zwischen den Parteien ein anderes zustande, so ist hierfür die entsprechende Gebühr zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragsleistung und Anerkennung vorstehender Bedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg. Verbraucherinformationen: Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr