BERLIN70 - Modernisierung Instandsetzung mit erhöhter Abschreibung nach §7h §10f EStG. (Wohnungen Berlin)
Land:
DEU
PLZ:
10551
Ort:
Berlin
Kaufpreis:
220.295,00 €
Vermittl.-Provision:
Fällig und zahlbar am Tag der notariellen Kaufbeurkundung.
Wohnfläche:
69,45 m²
Ihre Objektnr.:
108225
Objekttyp:
Etage
Heizungsart:
Fernheizung
Fahrstuhl:
Personen
Boden:
Parkett
Zustand:
modernisiert
Bad:
Wanne
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Seperate WC:
1
Altlasten:
sind uns nicht bekannt
Kabel/Sat/TV
Wasch/Trockenraum
ENERGIEEFFIZIENTE SANIERUNG - DAS GEBOT DER STUNDE In der Fachwelt herrscht Einigkeit darüber, dass auch und gerade im Immobilienbereich dem Thema Energieeffizienz in Zukunft eine entscheidende Bedeutung zukommen wird. Nur Wohnungen und Häuser mit einer hohen Energieeffizienz werden nachhaltigen Werterhalt sicherstellen können und überdurchschnittliche Vermietungschancen haben. Die für die Erreichung einer hohen Energieeffizienzklasse notwendigen Aufwendungen sind in diesem Fall bereits im Kaufpreis enthalten. Der Erwerber kann darüber hinaus von den äußerst attraktiven Förderprogrammen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) in Form deutlich verbilligter Darlehen und hohen Zuschüssen profitieren. Der Anbieter hat sich deshalb entschlossen, diesen Weg konsequent zu beschreiten und das betreffende Objekt so zu sanieren, dass mindestens folgender Standard nach Maßgabe der einschlägigen Förderprogramme "Energieeffizient sanieren" der KfW (Programm Nr. 430 und 151) erreicht wird: Ein thermisch und anlagentechnisch außergewöhnlich hochwertig saniertes Objekt bietet darüber hinaus weitere Vorteile: ein wesentlich besseres Raumklima ein gesünderes Wohnen ein höherer Mietzins ist möglich eine grundsätzlich verbesserte Vermietbarkeit ein deutlicher Beitrag zur C02 -Einsparung ein in der Regel deutlich verbesserter Standard im Vergleich zur angrenzenden Bebauung eine bessere Wohnqualität, insbesondere für Allergiker eine größere Unabhängigkeit von der Entwicklung der Energiepreise durch niedrigen Energiebedarf
1. Planung: Zunächst wird durch das renommierte Energieberatungsbüro Preiß aus Schwäbisch Gmünd eine Untersu-chung der Gebäude durchgeführt und auf diesen Erkenntnissen basierend ein Energieberatungsbericht für jedes Gebäude erstellt. In diesen werden die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Erreichung o.g. Standards detailliert beschrieben. Diese sind in stark verkürzter Form: a) die thermische Verbesserung der Außenhülle, sprich der An- und Einbau aufwändiger Wärmedämmsysteme an Außenwänden, Dachflächen, Kellerdecken usw. sowie der Einbau von hochwertigen neuen Fenstern mit Wärmeschutzverglasung b) die Modernisierung der Anlagentechnik 2. KfW - Förderungen und Antragsverfahren: Mit den Programmen 430 und 151 bietet die KfW zwei Förderwege an: Programm 430 (Zuschussvariante), ist vor allem gedacht für den Selbstfinanzierer und sieht einen einmaligen Zuschuss (bis zu 7,5% des Förderhöchstbetrages von EUR 75.000.- pro Wohnung) vor. Programm 151 (hier Darlehenslaufzeit 10 Jahre, es sind aber auch längere Laufzeiten möglich), ist eine Kombination aus einem verbilligten Darlehen (Höchstbetrag ebenfalls EUR 75.000.-) und einem Tilgungszuschuss. Hochwertige Modernisierung und Instandsetzung von attraktiven Gründerzeitwohnungen im Sanierungsgebiet. TÜV-Abnahme möglich! Fazit: Der Erwerber sollte seine Investitionsentscheidung nicht im Hinblick auf kurzfristige Spekulationsgewinne, sondern unter mittel- bis langfristigen Aspekten treffen.
AUFSCHWUNG FÜR EIN WOHNGEBIET Ein ruhiges und intaktes Altbauwohngebiet, das behutsame und sozialverträglich modernisiert und instandgesetzt wird. Die Sanierung der Gebäude soll dazu führen, dass die Wohnungsausstattung einen zeitgemäßen Standard erreicht. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden die gebäudebezogenen Frei- bzw. Grünflächen soweit wie möglich entsiegelt und neu begrünt. Insgesamt soll die Wohnqualität durch die Verbesserung der Ausstattung des Gebietes mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, mit öffentlichen Spielplätzen und Grünanlagen erhöht werden. Besondere: Die Erwerber von Eigentumswohnungen in einem Sanierungsgebiet (sowohl Vermieter als auch Eigennutzer) können bezüglich der Kosten der Modernisierung (entsprechender Kaufpreisanteil) erhöhte Abschreibungen nach den §§ 7h und 1Of EStG in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass vor Beginn der Baumaßnahme eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Anwendung des § 7h EStG zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt und dem Bauträger abgeschlossen wird. In dieser Vereinbarung wird vom Land Berlin (vertreten durch den Bezirk) die Erteilung einer Bescheinigung zugesichert, die für die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für die Herstellungs- oder Anschaffungskosten nach § 7h EStG und § lOf EStG erforderlich ist. Natürlich ist die Erteilung dieser Bescheinigung an bestimmte Auflagen, im Wesentlichen an die Einhaltung der vereinbarten Sanierungsziele sowie der Art und des Umfangs der Baumaßnahmen, gebunden. Der Bauträger wird diese Vereinbarung mit dem Bezirk rechtzeitig abschließen.
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Maklerwebsite: |
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USt.-ID: |
DE272872106 |
Handelsregister: |
Mannheim |
Handelsregister-Nr: |
711639 |
Aufsichtsbehörde: |
Landratsamt Karlsruhe |
Verbraucherinformation:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr