**GROßE, 2 Zimmer ETW im Hochparterre, inkl. GARAGE... (Wohnungen Gailingen am Hochrhein)
Land:
DEU
PLZ:
78262
Ort:
Gailingen am Hochrhein
Kaufpreis:
219.000,00 €
Hausgeld:
345,00 €
Vermittl.-Provision:
3,57 % Käuferprovision (inkl. 19 % MwSt.)
Wohnfläche:
76,00 m²
Nutzfläche:
6,00 m²
Ihre Objektnr.:
Angebot 792
Heizungsart:
Zentralheizung
Befeuerung:
Öl
Boden:
Fliesen
Zustand:
gepflegt
Bad:
Fenster
Küche:
EBK
Garagen (Anz.):
1
Zimmer:
2
Schlafzimmer:
1
Badezimmer:
1
Baujahr:
1981
nur Nichtraucher:
1
Ferienobjekt:
1
Gartennutzung
Art:
Verbrauch
Gültig bis:
2028-06-19
E-Verbrauchskennw.:
108.00
EP inkl. Warmwasser:
ja
Baujahr:
1981
Jahrgang:
2014
Gebäudeart:
wohn
**KOMMEN SIE UND SCHAUEN SIE MAL** AN DIESER GEMÜTLICHEN HOCHPARTERREWOHNUNG WERDEN SIE IHRE FREUDE HABEN**
Herrlich ruhig, aber trotzdem nahe des Ortskerns von Gailingen gelegen, kann man sich in dieser großzügigen 2 Zimmerwohnung wirklich wohlfühlen.
Die mächtige Diele im Eingangsbereich eignet sich hervorragend als Essplatz, zumal sich die Tageslichtküche samt der gepflegten EBK gleich nebenan befindet.
Von der Diele aus gelangt man zudem in das westlich ausgerichtete, XXL Schlafzimmer, dass endlich einmal Platz für einen ordentlichen Kleiderschrank bietet.
Ebenfalls vom Flur aus zugänglich ist das Tageslichtbad mit Wanne, Dusche und Waschmaschinenstellplatz, sowie das separat untergebrachte WC, natürlich ebenfalls mit Fenster.
Vom gemütlichen Wohnzimmer aus gelangt man zudem auf den großen Südbalkon, der einen entspannenden Blick in den Garten und die Ferne bietet.
Freuen können Sie sich zudem auf eine der Wohnung zugehörige Garage, die sich im Kellergeschoss des Hauses befindet und über einen direkten Zugang zum Treppenhaus verfügt, sodass man immer trockenen Fußes in die Wohnung gelangen kann.
Ein kleiner Kellerraum, ebenfalls mit einem Fenster versehen, rundet das Platzangebot dieses ansprechenden Immobilienangebotes perfekt ab.
Sie sind interessiert? Prima, dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.
Die Ausstattung nochmals in aller Kürze:
Moderne Laminatböden im Wohn- und Schlafzimmer, ansonsten ältere, aber gepflegte Fliesenböden// Baujahrtypisches Badezimmer mit Wanne, Dusche und Fenster, separates WC, ebenfalls mit Fenster// Waschmaschinenplatz im Badezimmer// Komplette Einbauküche// Außenrollläden// Kellerraum // GARAGE...
Der Gemeinschaft im Haus steht zudem ein Fahrradkeller und ein Trockenraum zur Verfügung, zudem kann der südlich ausgerichtete Gartenbereich natürlich mit genutzt werden.
Neben dem ruhigen, doch ortskernnahen Standort der Wohnung, besticht diese durch Ihre üppige Grundfläche von fast 76 m², sowie ihrer charmanten Aufteilung und angenehmen Lage im Hochparterre dieses sehr gepflegten 6 Familienhauses.
Über die diversen möglichen Einkaufsmöglichkeiten, samt Bäckereien, Geldhäusern, Ärzten, Friseuren.... kann man sich in Gailingen ja ohnehin nicht beklagen, die Versorgung hier ist wirklich hervorragend, aber schauen Sie sich das doch selbst einmal an!!
Bitte beachten Sie:
Da dieses wirklich sehr gepflegte Objekt derzeit noch bewohnt ist, ist es uns leider nicht gestattet, Innenaufnahmen zu veröffentlichen, wir bitten um Ihr Verständnis. BESICHTIGEN aber können wir die Wohnung natürlich, ab dem 1. SEPTEMBER ist die Wohnung dann auch mieterfrei!!! AKTUELLE FOTOS FOLGEN DANN!!
Das monatliche Hausgeld beträgt derzeit 315.-EUR je Monat, zudem ist die Wohnung vermietet, eine Eigennutzung des Objektes ist unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen aber selbstverständlich möglich.
Insofern Sie es wünschen, übersenden wir Ihnen gern einige weitere Unterlagen zum Objekt, oder vereinbaren auch gern einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!
Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **GROßE, 2 Zimmer ETW im Hochparterre, inkl. GARAGE.... Unter Gailingen am Hochrhein sind weitere mögliche Immobilienangebote aufzufinden, die ähnlich dieser Immobilie sind. Das diesem Objekt zugeordnete Bundesland ist Baden-Württemberg. Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Anzeige.
Besucher kamen auf die Seite Wohnungen in Gailingen am Hochrhein durch folge Begriffe:
Synonyme zur Suche Gailingen am Hochrhein Wohnungen:
Wohnungen Gailingen am Hochrhein, Wohnung Gailingen am Hochrhein, Gailingen am Hochrhein Wohnung online
TD Immobilienconsulting |
Thomas Deppe |
Junkerstraße, 64 |
78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein |
Telefax: |
07734 - 9359520 |
Mobil: |
0172 - 2162407 |
|
|
Maklerwebsite: |
|
|
|
Steuernummer: |
18014/35186 |
Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de |
Verbraucherinformation:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/