**Großzügige, 3 Zimmer FERIENWOHNUNG am Rhein** (Wohnungen Büsingen am Hochrhein)
Land:
DEU
PLZ:
78266
Ort:
Büsingen am Hochrhein
Wohnfläche:
76,00 m²
Ihre Objektnr.:
Angebot 767
Heizungsart:
Zentralheizung
Boden:
Parkett
Möblierung:
Teil
Zustand:
gepflegt
Bad:
Dusche
Küche:
EBK
Zimmer:
4
Schlafzimmer:
2
Badezimmer:
1
nur Nichtraucher:
1
Haustiere erlaubt:
1
Art:
Verbrauch
Gültig bis:
2029-07-29
E-Verbrauchskennw.:
147.00
EP inkl. Warmwasser:
ja
Jahrgang:
2008
Gebäudeart:
wohn
!!URLAUB UND ENDLICH PLATZ FÜR ALLE!!
Ab 3 Nächten (120 EUR je Nacht) bis zu 3 Monate buchbar.
Weihnachten und Sylvester auf Anfrage!
Bis 3 Monate pauschal: 1950.- EUR/Monat inkl. aller Nebenkosten sowie Strom und Internet.
Zuzüglich einer jeweiligen Reinigungspauschale von 75.- EUR bis zu einem Aufenthalt von 3 Wochen, ab 3 Wochen Aufenthalt pauschal 125.- EUR.
**ENDLICH MAL PLATZ, AUCH FÜR FAMILIEN**
Seien Sie willkommen in dieser großzügigen, 3,5 Zimmer großen Ferienwohnung, die sich nur gute 100 Meter entfernt vom schönsten Strömungsgewässer Europas, dem Hochrhein bei Schaffhausen befindet.
Auf den gut 76 qm Wohnfläche (1 Elternschlafzimmer, 1 Kinderschlafzimmer und eine Doppelschlafcouch im Wohnzimmer) werden Sie sich sofort wohlfühlen. Büsingen ist der perfekte Standort für einen erlebnisreichen Urlaub, viel Spaß!!
IHR SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.
Seien Sie WILLKOMMEN und fühlen Sie sich wohl!
In dieser großzügigen Wohnung finden Sie einen herrlich hellen Wohn- Essbereich mit kleinem Südbalkon, eine separate, voll ausgestattete Küche mit Spülmaschine, großem Kühl- und Gefrierschrank, ein modernes Duschbad mit Fenster und Waschmaschine, ein separates WC mit Fenster, sowie ein geräumiges Schlafzimmer mit Dopplebett UND ein separates Kinderzimmer mit einem Einzelbett.
Hier kann auf Wunsch auch noch eine zusätzliche Bodenmatratze eingelegt werden.
Im Wohnzimmer kann das XXL Sofa zudem zu einer weiteren Schläfstätte für 2 Personen umfunktioniert werden.
Also Platz genug für alle!!
Für Sie mit dabei:
WLAN, TV, Waschmaschine, Spülmaschine, voll ausgestattete Küche, 2 separate Schlafzimmer, Handtücher, Bettwäsche, Platz für 5 Personen, PKW Stellplatz...
In der Ferienwohnung nicht gestattet, ist das Rauchen und das Halten von Haustieren. Bitte denken Sie an diese Einschränkungen, die bei Nichtbeachtung eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 200.-EUR nach sich ziehen.
Gelegen ist diese schicke Hochparterrewohnung in der Deutschen Exklave BÜSINGEN, die sich nahe der Kantonshauptstadt Schaffhausen und des Welberühmten Rheinfalls befindet.
Sowohl der Bodensee, der Rheinfall von Schaffhausen, Konstanz, Radolfzell, Zürich und auch Winterthur sind aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindungen an den ÖPNV und die Bahn in kurzer Zeit zu erreichen.
Bitte beachten Sie die folgenden Buchungsbedingungen:
Die nachfolgenden Bestimmungen werden bei der Buchung via Internet, Telefon oder Post gültig, mit der Buchung der Ferienunterkunft akzeptiert der Mieter diese Buchungsbedingungen in uneingeschränkter Form.
Das jeweilige Buchungsangebot beruht auf den Angaben und im Auftrag der Vermieter/Eigentümer des Objektes, eine Gewähr oder Haftung durch uns als Anbieter (TD Immobilienconsulting) ist ausgeschlossen, Zwischenvermietungen sind vorbehalten.
Buchungsbedingungen:
Insofern konkrete Buchungsanfragen erfolgen, erhält der Interessent via Email eine Buchungsbestätigung mit den aktuellen Zahlungsbedingungen.
Für Buchungsreservierungen werden keine Gebühren erhoben, die Reservierungsfrist innerhalb der Rückantwort an den Interessenten wird diesem definitiv angegeben.
Lang- mittelfristige Buchungen:
Bei Buchungen mindestens 5 Wochen vor dem Anreisetag:
Anzahlung 50 % des Gesamtpreises sofort, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen.
50 % des Gesamtpreises 2 Wochen vor dem Anreisetag.
Kurzfristige Buchungen:
Bei Buchungen ab 3 Wochen vor dem Anreisetag:
Anzahlung 70 % des Gesamtpreises sofort, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen.
30 % des Gesamtpreises 2 Wochen vor dem Anreisetag.
Stornierungen:
Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 100 %.
Bei jeder Stornierung fällt für den Urlauber eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 EUR an.
Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 50 %.
Für Buchungen, die innerhalb von 13 Tagen vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber keine Rückerstattung.
Um Stornierungskosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Standardbelegung:
Die auf der Buchungsseite angegebenen Preise gelten für maximal 4 Personen.
Nutzung der Wohnung und des Inventars:
Die Nutzung der Ferienwohnung sowie des gesamten Inventars, des Strom- und Wasserverbrauchs, sowie des PKW Stellplatzes, ist im Buchungspreis enthalten.
Für die Endreinigung fällt eine separate Pauschale von 75.- EUR (Kurzaufenthalt bis 3 Wochen) bzw. 120.- EUR (ab 3 Wochen Aufenthalt) an, die zusätzlich zu den Gesamtbuchungskosten zu zahlen ist.
Beim Aufenthalt in der Wohnung beachten Sie bitte die üblichen Verhaltensregelungen die uneingeschränkt gültig sind: (Ruhezeiten von 22 - 7 Uhr und von 12 - 15 Uhr, ab 19 Uhr bitte nur noch Maßnahmen mit Zimmerlautstärke). Bitte schließen Sie die Haustür des Gebäudes ab 21 Uhr abends ab, wenn Sie zu dieser Zeit ins Haus kommen oder von dort weggehen.
Das Wäschetrocknen auf dem Balkon an Sonn- und Feiertagen ist nicht erwünscht.
Schäden in der Wohnung oder dem Inventar:
Vom Mieter verursachte Schäden hat dieser ohne Zeitverzug, d. h. sofort nach Eintritt des Schadens unter der Telefonnummer 0049 172 21 62 407 anzuzeigen und dann im Voraus, mittels einer ersten Anzahlung in bar abzuleisten.
Eine Endabrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten mit dem Mieter erfolgt nach der Beendigung der notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Schäden.
Verlust Objektschlüssel:
Beim Verlust oder der Beschädigung der Objektschlüssel wird je Schlüssel eine Zahlung zur Reparatur oder Wiederbeschaffung von 95.- EUR durch den Mieter fällig.
Kontakt im Notfall:
Für Notfallkontakte bezüglich der Ferienwohnung wählen Sie bitte die Rufnummer
0172 - 21 62 407
Eventuell anfallende Gebühren für notwendige Maßnahmen, die durch das Notfalltelefon erforderlich werden, trägt der Mieter.
Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **Großzügige, 3 Zimmer FERIENWOHNUNG am Rhein**. Dieses Exposé ist der Kategorie Büsingen am Hochrhein zugeordnet. Die Immobiliensuche nach günstigen Immobilien führt viele weitere Objekte unter Baden-Württemberg. Eine Kontaktanfrage zum Anbieter unter folgender Adresse: TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein.
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TD Immobilienconsulting |
Thomas Deppe |
Junkerstraße, 64 |
78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein |
Telefax: |
07734 - 9359520 |
Mobil: |
0172 - 2162407 |
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Maklerwebsite: |
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Steuernummer: |
18014/35186 |
Aufsichtsbehörde: |
Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de |
Verbraucherinformation:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/