Interessantes Wohn-Ensemble mit "Passiv"-Häusern an der Schweizer Grenze / nahe Basel (Gewerbeimmobilien Bad Säckingen)

Land:
DEU
PLZ:
79713
Ort:
Bad Säckingen
Kaufpreis:
2.250.000,00 €
Vermittl.-Provision:
7,14 % inkl. der gesetzl. MwSt.
Wohnfläche:
654,90 m²
Gesamtfläche:
654,90 m²
Grundstücksfläche:
2.309,00 m²
Ihre Objektnr.:
1605-TWA
Wohneinheiten (Anz.):
7
Art:
Bedarf
Gültig bis:
2033-05-15
Auf einem ca. 2.300 m² großen Grundstück befinden sich die hier angebotenen Liegenschaften mit insgesamt 7 Wohneinheiten sowie 8 Stellplätzen. Das Wohn-Ensemble umfasst eine Gründerzeit-Villa (Bj. ca. 1890) sowie ein im Jahr 2022 erbautes Doppelhaus mit je 2 Wohneinheiten.
Besonders hervorzuheben ist hier die Energieeffizienz eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Der Energiekennwert beträgt hier ca. 5 kWh und liegt in der Klasse A+; man spricht hier von einem sogenannten Passivhaus.
Diese charmante Kurstadt in Baden-Württemberg, nur etwa 35 Kilometer von der pulsierenden Metropole Basel entfernt, bietet eine beeindruckende Kulisse für Investoren und Besucher gleichermaßen. Sie präsentiert sich als attraktiver Wirtschaftsstandort mit einer Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und ihre Beschäftigten.
SONSTIGES:
Zur Wahrung der Privatsphäre unserer Kunden können wir Ihnen die ausführlichen Informationen und das aussagekräftige Bildmaterial zu dieser Immobilie erst übermitteln, wenn Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten mitgeteilt haben. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Exposé erhalten Sie je nach Wunsch entweder per Post oder per E-Mail.
HAFTUNG:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten.
GELDWÄSCHE:
„Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt …“
Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren. Die Identifizierung des Interessenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Vertragshandlungen ermöglicht wird. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISION:
Sofern es durch die Tätigkeit von Krossa & Co. Immobilien GmbH zu einem wirksamen Vertrag kommt, ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss eine Courtage auf den Kaufpreis inklusive der gesetzlich gültigen MwSt. verdient und fällig und vom Käufer an die Krossa & Co. Immobilien GmbH zu zahlen. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
DATENSCHUTZ:
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