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**Schicke ETW, klasse geschnitten, sonnig, ruhig und mit Garage**

**Schicke ETW, klasse geschnitten, sonnig, ruhig und mit Garage** (Wohnungen Büsingen am Hochrhein)

Anbieter kontaktieren
Grunddaten

Land:

DEU

PLZ:

78266

Ort:

Büsingen am Hochrhein

Etage (im Haus):

1

Preise

Kaufpreis:

279.000,00 €

Hausgeld:

273,00 €

Vermittl.-Provision:

3,57%

Flächen

Wohnfläche:

76,00 m²

Nutzfläche:

8,00 m²

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 762

Heizungsart:

Fernheizung

Boden:

Fliesen

Zustand:

gepflegt

Bad:

Fenster

Küche:

Offene Küche

Garagen (Anz.):

1

Zimmer:

4

Schlafzimmer:

2

Badezimmer:

1

Baujahr:

1983

nur Nichtraucher:

1

Ferienobjekt:

1

Ausstattungen

Icon Immobilien AusstattungGartennutzung

Energiepass

Art:

Verbrauch

Gültig bis:

2027-12-07

E-Verbrauchskennw.:

109.00

EP inkl. Warmwasser:

ja

Wertklasse:

D

Baujahr:

1983

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Bildergalerie
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Objektbeschreibung

Endlich schön Wohnen und keine Miete mehr zahlen??

Wenn das Ihr Traum ist, dann sind Sie hier genau richtig!!
Nutzen Sie die Gelegenheit und schaffen Sie sich etwas Eigenes!!
Und auf Wunsch können Sie hier sogar einen Teil der hochwertigen Möblierung mit übernehmen!

Ihr Schnellkontakt zu uns lautet:
(CH) 079 - 250 92 10 - (D) 0172 - 216 24 07

Das Objekt im Überblick:
Es erwartet Sie eine freundliche und sonnige 3,5 Zimmerwohnung im 1. OG eines gepflegten 6 Familienhauses.
Die Aufteilung mit einer offenen Küche, einem gemütlichen und sonnigen Wohnzimmer inklusive davor liegendem Balkon sowie 2 Schlafzimmern, einem großen Wannenbad und einem Gäste WC (derzeit umfunktioniert zu einem Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner), dem praktischen Abstellraum und einer großzügigen Diele im Eingangsbereich, lassen kaum mehr Wünsche offen.
Für zusätzlichen Stauraum sorgt zudem ein geräumiger Kellerraum, neben dem sich auch ein Platz für die Waschmaschine befindet, insofern man diese wieder im Keller platzieren möchte.
Sollten Sie also den Hauswirtschaftsraum innerhalb der Wohnung wieder zu einer Gästetoilette oder gar zu einem zweiten Bad umfunktionieren wollen, hätten Waschmaschine und Trockner hier im Keller ein eigenes Plätzchen.

Ausstattung

Viel Licht durch große Fensterflächen/Außenrollläden /zum Teil Fliegengitter vor den Fenstern und Türen/Balkon zur Südseite/Einbauküche mit allen Elektrogeräten/Parkettboden im Wohn- und Esszimmerbereich, sonst Kork- und Fliesenböden/Innenputz/Telekom und SASAG Anschluss für TV, Internet und Telefon/Garage UND PKW Stellplatz/Kellerraum/ein Gemeinschaftsraum für Fahrräder sowie einer zur Wäschetrocknung.......

Lage

Tolle, ruhige Lage im alten Teil des Bioenergiedorfes Büsingen, nahe des Bürgerhauses, der Sparkasse, der Post, des Einkaufsladens, der Bushaltestelle sowie der Rheinmühle als gehobenem Restaurant, dem Kindergarten und der Grundschule mit angeschlossener Sporthalle.
Die Schweiz und damit Schaffhausen mit seinem berühmten Rheinfall, sind mit dem Stadtbus in weniger als 5 Minuten, zu Fuß entlang des wunderschönen Rheinweges in ca. 35 Minuten zu erreichen.
Der Bodensee, Radolfzell, Konstanz, Singen sowie Winterthur und Zürich, sind von hier aus ebenfalls bequem und in kurzer Zeit zu erreichen.

Sonstiges

Im hier angegeben Kaufpreis ist die separate Garage, direkt am Haus enthalten! Sollten Sie die Garage nicht wünschen, kann die Wohnung auch ohne diese verkauft werden, da diese über ein eigenes Grundbuch verfügt.

Wenn Sie darüber hinaus noch weitere Auskünfte zum Objekt wünschen oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten, freuen wir uns auf ein baldiges Gespräch mit Ihnen.

Karte & Umgebungs-Informationen
Weitere Immobilien-Exposé Informationen durch Immobilienfrontal

Landkreis Konstanz ist die Oberkategorie in der diese Immobilie gelistet wird samt Immobiliensuche. Die Überschrift für diese Immobilie ist **Schicke ETW, klasse geschnitten, sonnig, ruhig und mit Garage**. Dieses Exposé ist der Kategorie Büsingen am Hochrhein zugeordnet. Die Immobiliensuche nach günstigen Immobilien führt viele weitere Objekte unter Baden-Württemberg. Eine Kontaktanfrage zum Anbieter unter folgender Adresse: TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein.


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Firmenlogo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Mobil:

0172 - 2162407

 

 

Maklerwebsite:

Maklerwebsite aufrufen

 

 

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/